Gedanken zur Reform des Bauordnungsrechts.

Suess, Siegwin
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1979

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Gedanken zur Reform müssen beim baurechtlichen Vorschriftenwerk und bei der Behördenorganisation ansetzen. Es muss ein Verfahrensablauf angestrebt werden, der eine zügige Durchführung baurechtlicher Verfahren ermöglicht. Alternative Modellvorstellungen für ein neues Bauordnungsrecht sind z.Zt. nicht vorgesehen, doch ist an eine Erweiterung des Kreises der Vorhaben, die von jedem bauaufsichtlichen Verfahren freigestellt sind, und an den Abbau der bautechnischen Prüfungen gedacht. Der umfassende Charakter der Baugenehmigung muss aber erhalten bleiben. hg

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 110(1979)Nr.9, S.257-262

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