Kein MWSt-Abzug bei nur noch privat möglicher Ersatzbeschaffung.

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München

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0934-1307

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ZLB: Zs 4033-4

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Abstract

BGB § 249 II 2: 1) Bei abstrakter Schadensberechnung nach den fiktiven Kosten der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs ist im Bruttowiederbeschaffungswert in der Regel nur ein nach § 249 II 2 BGB nicht zu ersetzender Mehrwertsteueranteil von ca. 2% enthalten. 2) Handelt es sich um ein älteres Fahrzeug, das nahezu ausschließlich auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt angeboten wird, ist im Wiederbeschaffungswert keine Mehrwertsteuer enthalten; ein Abzug nach § 249 II 2 BGB kommt nicht in Betracht. Hat der Sachverständige im Schadensgutachten einen Bruttowiederbeschaffungswert einschließlich 16% MWSt. ausgegeben, ist es eine Frage der tatsächlichen Feststellungen im Einzelfall, ob dieser Bruttowiederbeschaffungswert dem auf dem privaten Markt zu zahlenden Preis entspricht. OLG Köln, Urteil vom 5.12.2003 - 19 U 85/03. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 6

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S. 297-298

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