Mindestabstand vom Recht - zur Unvereinbarkeit der bayerischen Spielhallenregelung mit dem Unionsrecht.
Boorberg
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Boorberg
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
0522-5337
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 620 ZB 7013
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Am 30. Juni 2017 läuft die fünfjährige Übergangsfrist für bestehende Spielhallenkonzessionen nach dem Glücksspielstaatsvertrag und den diesbezüglichen Ausführungsgesetzen der Länder aus. Ab dem 1. Juli 2017 bedürfen dann sämtliche Spielhallen auch einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis - neben den üblichen baurechtlichen und gewerberechtlichen Erlaubnissen. Insbesondere durch die hierbei zu beachtenden Abstandsregelungen kommt es dabei zu erheblichen Beschränkungen der Standortwahl - und zahlreiche Spielhallen werden möglicherweise schließen müssen. Neben zahlreichen verfassungsrechtlichen Fragen, über die eine Entscheidung aus Karlsruhe noch aussteht, werfen die Regelungen auch europarechtliche Fragen auf die zumindest im Hinblick auf EU-ausländische Betreiber nicht unbeachtet bleiben können und voraussichtlich erst durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gänzlich geklärt werden können. Nach derzeitigem Stand der Erkenntnis sprechen die besseren Argumente dafür, dass die spielhallenbezogenen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und seiner bayerischen Umsetzungsregelung gegen das Unionsrecht verstoßen und daher gegenüber EU-ausländischen Betreibern nicht angewendet werden dürfen.
Description
Keywords
Journal
Bayerische Verwaltungsblätter
item.page.issue
Nr. 12
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 397-405