GG Art.12; HBO § 91. Bauvorlageberechtigung, Übergangsregelung. BVerfG, Beschluß v. 28.11.1984 - 1 BvL 13/81.
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1985
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ZZ
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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RE
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Zusammenfassung
Zur Entscheidung stand die Frage an, ob die in § 91 Abs. 4 HBO eingeführte besondere Bauvorlageberechtigung verfassungsgemäß ist, wenn eine angemessene Übergangsregelung fehlt. Das BBferG hat dazu entschieden, dass der Gesetzgeber für einfachere Bauvorhaben eine Mindestqualifikation für die Bauvorlageberechtigung vorschreiben darf. Jedoch hat er eine Übergangsregelung zugunsten derjenigen vorzusehen, welche diese Tätigkeit schon vor Inkrafttreten der Regelung geschäftsmäßig betrieben haben. (-y-)
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 38(1985), Nr.13, S.530-532