HKW-Entsorgung. Tl. II. Von der Bodensanierung zum Bodenschutz.

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IRB: Z 1747

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Dem Boden kommt heute die gleiche Schutzwürdigkeit wie dem Grundwasser zu, denn der Boden stellt ein wirksames Filtersystem für das Grundwasser dar. Aufgrund der geringen Abbaubarkeit von Halogenkohlenwasserstoffen ist die biologische Regenerierung von mit diesen Stoffen kontaminierten Böden minimal. Außerdem entstehen beim Abbau Zwischenprodukte, die toxischer als der Ausgangsstoff sind. Bodenverunreinigungen können strafrechtlich geahndet werden. Unabhängig von der Schuldfrage haften Schadensverursacher und Grundstückseigentümer für alle zur Sanierung eines Bodenschadens erforderlichen Maßnahmen. Eine Methode zur Bodenanalyse wird dargestellt. (pü)

Beschreibung

Schlagwörter

Bodenschutz, Umweltschutz, Strafrecht, Grundwasserschutz, Schadstoff, Haftung, Kredit, Beton, Analysemethode, Bodensanierung, Umweltrecht, Halogenkohlenwasserstoff, Textilreinigung, Betreiber, Grundeigentümer, Altlast, Umweltpflege, Boden

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Entsorgungs-Technik, 3(1991), Nr.4, S.32-34, Abb.

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Bodenschutz, Umweltschutz, Strafrecht, Grundwasserschutz, Schadstoff, Haftung, Kredit, Beton, Analysemethode, Bodensanierung, Umweltrecht, Halogenkohlenwasserstoff, Textilreinigung, Betreiber, Grundeigentümer, Altlast, Umweltpflege, Boden

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