Auswirkungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf den Straßenbau.
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Zusammenfassung
Das am 1. 4. 1974 in Kraft getretene Bundes-Immissionsschutzgesetz bedeutet für den Straßenbau, daß bei der Linienführung den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen ist, soweit dies bei Abwägung anderer Belange (z. B. verkehrsgerechte Erschließung eines Gebietes, verkehrssichere Führung einer Straße) erreicht werden kann. Im Mittelpunkt der vorliegenden Betrachtung stehen Lärmschutzmaßnahmen.
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Straßenbau, Verkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Umweltschutzrecht, Lärmschutz
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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden Bauverl.(1974) S. 1340
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Straßenbau, Verkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Umweltschutzrecht, Lärmschutz