Gebührenerhebung für Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsgrund.

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KGST R 37/70

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Abstract

Dieses Rundschreiben enthält eine zusammenfassende Darstellung des Problems der Sondernutzungsgebühren und des Ergebnisses einer Erhebung bei den Mitgliedsstädten. Die überwiegende Zahl der Gemeinden erhebt Sondernutzungsgebühren. Bis auf wenige Ausnahmen wird die von der KGSt vertretene Auffassung bestätigt, daß die Erhebung von Sondernutzungsgebühren und deren Höhe nicht ausschließlich nach fiskalischen Gesichtspunkten entschieden werden dürfe. Vielmehr sollte beachtet werden, daß Erlaubnispflichtigkeit und Gebührenerhebung geeignet sind, Sondernutzungen im Interesse des Gemeingebrauchs der öffentlichen Straßen unter Kontrolle zu halten. Durch geeignete Maßnaamen, die in diesem Rundschreiben angesprochen sind, sollte ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Ertrag bezüglich der Gebührenerhebung angestrebt werden. Ein Verzicht auf Sondernutzungsgebühren bei gleichzeitiger entsprechender Erhöhung der einmaligen Genehmigungsgebühren (Verwaltungsgebühren) wird nicht empfohlen.

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Sondernutzungsgebühr, Gebühr, Haushaltswesen, Finanzen, Verwaltung, Gebührenerhebung

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Köln: (1970), 13 S.,

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Sondernutzungsgebühr, Gebühr, Haushaltswesen, Finanzen, Verwaltung, Gebührenerhebung

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KGSt-Rundschreiben; 37/70