Art. 91 BV - "Die Mitglieder beider Räte stimmen ohne Instruktionen". Eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Untersuchung.

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SEBI: 75/2317

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Abstract

Die knapp gefaßte Bestimmung des Art. 91 der schweizerischen Verfassung, demzufolge die Mitglieder beider Räte bei ihren Entscheidungen sich nicht von Instruktionen leiten lassen dürfen, hat angesichts der veränderten Bedeutung von Parteien und Wirtschaftsverbänden und der politischen Entwicklung zu einer allgemeinen Unsicherheit und zu Mißverständnissen geführt.Der Grund dafür ist jedoch nur zu einem geringen Teil in dem kurzen Wortlaut der Verfassungsbestimmung zu sehen.Anliegen der Studie ist es daher, durch eine zusammenfassende Übersicht der verschiedenen Interpretationen dieser Bestimmung und durch eine klare Formulierung dessen, was diese Verfassungsbestimmung leisten soll und kann, die Gründe, die an Art. 91 BV Zweifel aufkommen lassen, aufzuzeigen.Dabei wird vor allem dem geschichtlichen Hintergrund und den in der Verfassungswirklichkeit eingetretenen Veränderungen Rechnung getragen.

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Mandat, Imperatives Mandat, Parlament, Verfassungsinterpretation, Verfassungsrecht, Partei, Recht, Politik

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Zürich: Schulthess (1973) 114 S., Lit.

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Mandat, Imperatives Mandat, Parlament, Verfassungsinterpretation, Verfassungsrecht, Partei, Recht, Politik

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