Stellungnahme zur Steuerreform 1990 aus der Sicht der Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.
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1989
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Zusammenfassung
Die Konsequenz aus dem Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes kann nur lauten: wie können wir in Zukunft unter den neuen und wesentlich veränderten Rahmenbedingungen unsere Arbeit erfolgreich fortsetzen und unsere Aufgaben erfüllen? Dabei ist die Frage der Teilwertermittlung für die Unternehmen von existentieller Bedeutung. Es ist für die Investitionsentscheidung von elementarer Wichtigkeit, wie die Liquidität durch das künftige Abschreibungspotential beeinflusst wird. Für die Vermietungsgenossenschaften müssen Regelungen gefunden werden, die sicherstellen, dass die Steuerreform tatsächlich eine Vergünstigung für die Unternehmen darstellt. Nach Ablauf der förderungsbedingten Mietpreisbindung tritt dann auch für diese Wohnungen ein, was für den nicht öffentlich geförderten Wohnungsbestand ab 1.1.1990 gilt, nämlich nur noch das Miethöhegesetz. Es muss weiterhin geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Obergrenze für künftige Gewinnausschüttungen festgelegt werden soll. (hg)
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 79(1989), Nr.2, S.61-64