Gibt es doch eine gesetzliche Subsidiärhaftung des bauleitenden Architekten?

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SEBI: Zs 2241
IRB: Z 852

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Zusammenfassung

Obwohl seit dem Beschluß des Großen Zivilsenates des BGH vom 1.2.1965 das Problem einer gesetzlichen Subsidiärhaftung des (aufsichtsführenden) Architekten für die Praxis offenbar erledigt ist, greift der Autor anläßlich der neu erschienenen Darstellung Tempels ("ein unbestreitbarer Kenner der Problematik'') zum Architektenvertrag das Thema neu auf und handelt es mit Berücksichtigung der verschiedensten Standpunkte, Theorien und Rechtsprechungen ab. Er kommt zu dem Schluß, daß das "prinzipielle Verdikt der Judiktatur über eine externe Subsidiärhaftung des aufsichtsführenden Architekten nicht begründet'' ist.

Beschreibung

Schlagwörter

Architekt, Architektenrecht, Haftung, Vertragsrecht, Baurecht

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In: Baurecht, Düsseldorf 6 (1975), 3, S. 177-184, Lit.

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Architekt, Architektenrecht, Haftung, Vertragsrecht, Baurecht

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