Der Planungsergänzungsanspruch. Zum Vorrang des Anspruchs auf Planergänzung gegenüber dem Anspruch auf Planaufhebung bei unvollständigen Planfeststellungsbeschlüssen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 99/2533
ZLB: 99/383-4

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DI

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Abstract

Die Bemühungen, Fehlerfolgen im Fachplanungsrecht zu reduzieren, lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen, zum einen betreffen sie die Beachtlichkeit von Fehlern, zum andern die Möglichkeit ihrer Heilung. Gegenstand der Untersuchung ist ein Instrument der letzteren: die Vorrangigkeit eines Planergänzungsanspruchs gegenüber einem Planaufhebungsanspruch. Es wird der Versuch unternommen, den Vorrang des Planergänzungsanspruchs als ein seit 20 Jahren in der Praxis häufig angewandtes, dogmatisch aber bisher weitgehend unbehandeltes Instrument der Planungssicherung zu beschreiben, zu erklären und in ein systematisches Gefüge einzuordnen. Ausgangspunkt ist die Darstellung der Genese des Instituts vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs, seine stufenweise Entwicklung durch die Rechtsprechung und anschließende Übernahme durch den Gesetzgeber. Der zweite Teil befaßt sich mit der dogmatischen Begründung vom Vorrang. Hierzu wird zunächst der Planaufhebungsanspruch analysiert, um auf dieser Grundlage einzelne Erklärungsansätze zu untersuchen: tatbestandlicher Ausschluß des Planaufhebungsanspruchs, Ausschluß des Planaufhebungsanspruchs durch Schranken und Planaufhebung als überschießende Rechtsfolge. Im Ergebnis wird gezeigt, daß der Vorrang des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Planaufhebungsanspruch sich aus dem Wesen des Abwehranspruchs ergibt. goj/difu

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289 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 787