Arbeitshilfen für die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan.
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1984
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ZZ
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SEBI: 85/3676-4
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AH
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Zusammenfassung
Mit der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 1983 werden die Gemeinden verpflichtet die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Bestandteile des Flächennutzungsplanes darzustellen.Diese Übernahme von Zielen der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan hat entscheidende Auswirkungen auf die Bearbeitung des Landschaftsplanes, die Darstellung und das Verfahren der Aufstellung des Flächennutzungsplanes.Sie fordert eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Architekten, als Bearbeiter des Flächennutzungsplanes und Landschaftsarchitekten, als Bearbeiter der Landschaftspläne.Wesentliche Aufgabe bei der Planungshilfe war die Entwicklung von Planzeichen zur Darstellung der Inhalte des Landschaftsplanes im Flächennutzungsplan. geh/difu
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München: (1984), ca. 70 S., Abb.
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Serie/Report Nr.
Materialien; 32