Verfassung als öffentlicher Prozeß. Materialien zu einer Verfassungstheorie der offenen Gesellschaft.

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SEBI: 79/3822

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Zusammenfassung

Die Zusammenstellung der hier ausgewählten Beiträge umreißen ein Programm, dessen einzelne Teile nach 1968 konkretisiert worden sind. Es wird versucht, die demokratische Verfassungstheorie im Licht des Möglichkeitsdenkens anhand einer methodischen Verfassungsinterpretation aufzuzeigen, das Möglichkeitsdenken mit dem Denken aus Erfahrung zu verknüpfen und die Elemente einer Verfassungslehre des Pluralismus sichtbar zu machen. Die juristische Integrierung des Begriffs Verfassungsgebung in die Dogmatik des Verfassungsstaates verliert an Allgemeingültigkeit. Er vermittelt dem Bürger die Verfassung und stellt sie und ihre Verfahren in seinen Dienst. Verfassungsgebung ist ein öffentlicher, pluralistischer Vorgang, der jeden Bürger angeht, ihm eine Chance gibt und ihn zugleich in die Kontinuität früherer Generationen und die Solidarität mit künftigen stellt. (rk/difu)

Beschreibung

Schlagwörter

Verfassungstheorie, Öffentlichkeit, Pluralismus, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Theorie, Methode

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Berlin/West: Dunker & Humblot (1978), 723 S., Reg.

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Verfassungstheorie, Öffentlichkeit, Pluralismus, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Theorie, Methode

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Schriften zum öffentlichen Recht; 353