Grenzen staatlicher Monopole im EG-Vertrag.

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München

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ZLB: 97/1240

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DI
S

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Abstract

Staatliche Monopole bestehen, wenn der Anbieter von Gütern einem Träger öffentlicher Gewalt zuzurechnen ist und aufgrund einer rechtlichen Regelung konkurrenzlos ist. Diese drastischste Form staatlicher Regulierung des freien Wettbewerbs ist in fast allen Mitgliedstaaten der EU vorwiegend im Energiesektor und auf dem Post- und Fernmeldebereich gegeben. Der Verfasser analysiert die Bedeutung staatlicher Monopolstellung in der Marktwirtschaft zunächst unter ökonomischen Gesichtspunkten und widmet sich dann schwerpunktmäßig der Frage der Vereinbarkeit staatlicher Monopole mit dem Grundgesetz einerseits, dem EG-Vertrag andererseits. Am Beispiel der nationalen Rechtsprechung zur Verfassungskonformität des Arbeitsvermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit und der Erörterung seiner Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag durch den Europäischen Gerichtshof wird deutlich, daß das Gemeinschaftsrecht die staatliche Regulierung des Marktes sehr viel kritischer beurteilt als die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Nach dem Gemeinschaftsrecht besteht ein weitaus höherer Legitimationsbedarf für staatliche Monopole. gar/difu

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XVI, 224 S.

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Münchener Universitätsschriften; 116