Zukünftige Entwicklung von Kommunen - Flexibilisierung von wasserrechtlichen Erlaubnissen.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

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Abstract

Das Einleiten von Abwasser aus Kläranlagen und aus Anlagen zur Regenwasserbehandlung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Bei der Neuerteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen wird seit einigen Jahren auf die Abstimmung der Abflussmenge aus dem Kanalnetz mit der Zuflussmenge zur Kläranlage geachtet. Die Laufzeit der Genehmigungen liegt üblicherweise bei 15 bis 25 Jahren. Bedingt durch unterschiedliche Bemessungsansätze und Ausbauhorizonte sind jedoch Bescheide für einen Zeitraum von über 15 Jahren oft nicht mehr zielführend. In dem Beitrag werden Vorschläge zur Flexibilisierung der Wasserrechtsbescheide entwickelt. difu

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Die Gemeinde

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Nr. 11

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S. 392-395

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