Der Fall Schneider und die Wertermittlung. Neue Methoden der Wertermittlung auch in Deutschland?
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DE
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0176-7534
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IRB: Z 1108
ZLB: Zs 2751-4
BBR: Z 447
ZLB: Zs 2751-4
BBR: Z 447
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Abstract
Die in der Wertermittlungsverordnung zugelassenen drei Verfahren - Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren - unterscheiden sich deutlich von den im angelsächsischen Raum gebräuchlichen Bewertungsverfahren. Sie werden von dorther auch kritisiert. Auf diesem Hintergrund und angesichts einer immer stärker international ausgerichteten Tätigkeit der Sachverständigen werden die im angelsächsischen Raum angewandten Verfahren vorgestellt und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen bewertet. Residualverfahren, Discounted Cash-Flow-Methode und Monte-Carlo-Verfahren liefern im Ergebnis den für einen Investor gerade noch tragbaren Maximalpreis des Grundstücks, wenn er eine von ihm vorgegebene Rendite erwartet. Es wird also nicht der deutsche Verkehrswert ermittelt. Insofern haben die in der Wertermittlungsverordnung enthaltenen Verfahren weiter ihre Berechtigung. Zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen und um sich gegenseitig zu stützen, sollten jedoch auch die neuen Verfahren verstärkt angewandt werden. Für die deutschen Sachverständigen, die, anders als ihre Kollegen im Ausland, meist aus dem Baubereich kommen und keine Ökonomen sind, ist die Beherrschung dieser investororientierten Bewertungsmethoden auch eine Frage der Konkurrenzfähigkeit.
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RaumPlanung
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Nr.72
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S.45-50