Datenschutz in Verwaltungs-Informationssystemen. Zur Verhältnismäßigkeit des Austausches von Individualinformationen in der normvollziehenden Verwaltung.
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1976
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SEBI: 76/2239
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Zusammenfassung
Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung ist im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein System miteinander verknüpfter Informationssysteme von Bund, Ländern und Gemeinden im Aufbau begriffen, das es jeder angeschlossenen Verwaltungsbehörde technisch ermöglicht, jede Information über eine Person, die in irgendeinem Speicher des Gesamtsystems gespeichert ist, abzurufen und mit anderen zu kombinieren. Um die damit verbundene Gefahr für die Privatsphäre des Bürgers rechtlich einzuschränken, untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Grenzen eines technisch unbegrenzten Zugriffs auf Informationen mit persönlichem Inhalt. Sie beschränkt sich dabei auf rechtliche Möglichkeiten, die aus Art. 2 Abs. 1 GG ableitbar sind, und greift dabei hauptsächlich den Grundsatz der Verhältnismäßgikeit heraus Prüfungsgegenstand ist der Vorgang des Austausches von Individualinformationen innerhalb der formvollziehenden Verwaltung, Prüfungsmaßstab ist Art. 2 Abs. 1 GG und das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Zur Feststellung der verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Austausches, an die sich Normgeber und Normanwender zu halten haben, beschreibt die Arbeit die Gefahren für die Privatsphäre und versucht eine Klärung der Terminologie.
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München: R.Oldenbourg (1976), 149 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Heidelberg 1974)
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Serie/Report Nr.
Rechtstheorie und Informationsrecht; 2