Die strafrechtliche Haftung von Bürgermeistern und Gemeinderäten im Umweltstrafrecht. Dargestellt und entwickelt am Beispiel der bayerischen Kommunalverfassung mit Verweis auf andere Kommunalverfassungen.
Berlin-Verl. Spitz
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Berlin-Verl. Spitz
Sprache (Orlis.pc)
DE
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Berlin
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ZLB: 99/2067
DST: B 83/208
DST: B 83/208
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Zusammenfassung
Das Ziel ist aufzuzeigen, ob nicht bereits mit dem allgemeinen Instrumentarium des Strafrechts, umweltschädigende Verhaltensweisen von Bürgermeistern und Gemeinderäten adäquat erfaßt werden können. Von der Organisationsform stehen den Gemeinden sowohl öffentlichrechtliche als auch privatrechtliche Formen zu. In dem in dieser Dissertation interessierenden Bereich der gemeindlichen Abwasserbeseitigung, bedienen sich die Gemeinden regelmäßig der Rechtsform des Regiebetriebs. Daher erörtert der Autor die mögliche Strafbarkeit der Gemeindeorgane zunächst daran und beginnt mit der Gewässerverunreinigung. Die Gemeinden haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, die Abwasserbeseitigung als gesetzliche Pflichtaufgabe zu erfüllen. Das Risiko und der Umfang einer strafrechtlichen Haftung hängt maßgeblich davon ab, in welcher Eigenschaft die Gemeinde tätig ist. kirs/difu
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297 S.
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Berliner juristische Universitätsschriften; 2