Verkehrslärm vor Wohngrundstücken. BGH - Entschädigungsansprüche für Anlieger.
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Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat in bewusster Umkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung dem Bundesimmissionsschutzgesetz mehr Raum eingegeben, was erhebliche Auswirkungen für die Entschädiungsparxis zeigt. Früher führte der Verkehrslärm nur in Ausnahmefällen zu Entschädigungsansprüchen, während auch ohne die Bestimmung der Lärmwerte heute grundsätzlich ein Geldausgleich für notwendige Schallschutzeinrichtungen, Entschädigungsleistungen für Schutzmaßnahmen der Eigentümer und ein Grundstücksminderwertausgleich erfolgen müssen. In Wohngebieten können an die Wohnqualität höhere Ansprüche gestellt werden als etwa im Außenbereich. hg
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Recht, Immissionsschutz, Umwelt, Wohnung, Verkehrslärm, Wohngebäude, Entschädigungsanspruch, BGH-Urteil, Rechtsprechung
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 87(1978)Nr.9, S.440-442
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Recht, Immissionsschutz, Umwelt, Wohnung, Verkehrslärm, Wohngebäude, Entschädigungsanspruch, BGH-Urteil, Rechtsprechung