Verfassungsrechtliche Grenzen des Zugriffs auf kommunale Steuereinnahmen durch Umlagen am Beispiel der Solidaritätsumlage in NRW.

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DE

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Berlin

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ZLB: 008/000 197 127

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RE
EDOC

Zusammenfassung

Das von der nordrhein-westfälischen Landesregierung Ende 2011 beschlossene Stärkungspaktgesetz sieht für überschuldete oder von einer Überschuldung bedrohte Kommunen seit dem Jahr 2011 bis zum Jahr 2020 Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von rund 5,76 Mrd. EUR vor. Die Konsolidierungshilfen werden aber nur zu rund 69 % vom Land finanziert. Die restlichen Mittel werden von der kommunalen Ebene aufgebracht, indem seit 2012 ein Vorwegabzug von der zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmasse erfolgt und zusätzlich seit 2014 von den sog. abundanten Gemeinden eine Umlage mit einem Aufkommen von rund 91 Mio. EUR pro Jahr erhoben wird. Diese auch als Abundanzumlage bezeichnete Solidaritätsumlage stand bereits vor ihrer Einführung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes im Brennpunkt kommunalpolitischer Diskussionen. Die von den abundanten Kommunen geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Solidaritätsumlage waren Anlass für das ifst, die verfassungsrechtlichen Grenzen der Erhebung von Landesumlagen am Beispiel der umstrittenen Solidaritätsumlage analysieren zu lassen. Mit der Schrift werden die Untersuchungsergebnisse vorgelegt, die sich sowohl aus einer Prüfung der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Solidaritätsumlage als auch aus einer verfassungsrechtlichen Beurteilung ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ergeben.

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81 S.

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IFSt-Schrift; 499