Probleme des neuen selbständigen Beweisverfahrens, §§ 485 ff. ZPO, am Beispiel von Bausachen.
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DE
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Potsdam
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ZLB: 96/3912
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DI
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Zusammenfassung
Bei der Frage, in wessen Ursachenbereich die am Bau auftretenden Mängel fallen, kommt es durch die Vielzahl von tätigen Unternehmern am Bauvorhaben häufig zu Streitigkeiten. Für den Bauherrn vorrangig sind die Klärung der Ursache des eingetretenen Zustandes und die Kosten der Mängelbeseitigung. Diese Klärung wird erst durch das am 1.4.1991 in Kraft getretene Rechtspflegevereinfachungsgesetz mit dem selbständigen Beweisverfahren versucht. Die Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Novellierung des Beweissicherungsverfahrens dahin geführt hat, vorhandene Mängel zu beseitigen. Der Verfasser stellt das gesamte selbständige Beweisverfahren mit dem Schwerpunkt der Mängelbeseitigung des bisherigen Verfahrens dar. Hauptanwendungsfälle sind neben den Bausachen Fälle in Straßenverkehrs- und Arzthaftungsprozessen. kirs/difu
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Seiten
XII, 155 S.