Müssen kommunale Grundstücksverkäufe und Erschließungsverträge ausgeschrieben werden?
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Gerichte und Vergabekammern dehnen in Anwendung des Vergaberechts die Ausschreibungspflichten immer weiter aus. Nach verschiedenen neueren Entscheidungen soll nun auch der Verkauf kommunaler Grundstücke ausschreibungspflichtig sein. Sollte diese Rechtsauffassung Bestand haben, wird dies erhebliche Auswirkungen auf den kommunalen Grundstückshandel haben: Der Verkauf kommunaler Grundstücke müsste in vielen Fällen europaweit ausgeschrieben werden. Unter Verweis auf die neuen Urteile wird verschiedentlich zudem darauf hingewiesen, dass nunmehr auch Erschließungsverträge ausschreibungspflichtig sein könnten. Bislang ungeklärt ist dagegen, ob auch für den in der Praxis wichtigeren Bereich unterhalb des Schwellenwertes, der in Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben laut § 2 VgV für Bauaufträge derzeit auf 5.150.000 Euro festgelegt ist, eine Ausschreibungspflicht besteht. In dem Beitrag wird zunächst der Bereich oberhalb der Schwellenwerte dargestellt, für den die neueren Entscheidungen zu den städtebaulichen Verträgen ergangen sind. Daran anschließend wird erörtert, ob diese Rechtsprechung auf Vergaben unterhalb der Schwellenwerte übertragen werden kann. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 5
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S. 158-167