Stammrecht und Einzelansprüche bei wiederkehrenden Geldleistungen des Sozialrechts.

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SEBI: 79/3727

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Die Studie fragt, ob sich bei den einzelnen Ansprüchen auf wiederkehrende Geldleistungen des Sozialrechts (gemeint sind diejenigen der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung, der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung sowie Kindergeld, Wohngeld und Sozialhilfe) dogmatische Verallgemeinerungen herausarbeiten lassen, die einer einheitlichen Anwendung zugänglich sind. Sie unterscheidet dabei zwischen dem Stammrecht als einem Anspruch dem Grunde nach und dem Einzelanspruch, der aufgrund des Stammrechts gewährleistet, daß der Sozialleistungsberechtigte tatsächlich die entsprechenden Sozialleistungen erhält. Im Ausgangspunkt klärt die Studie die zivilrechtlichen Grundlagen der Unterscheidung Stammrecht-Einzelansprüche (am zivilrechtlichen Institut der Leibrente) und versucht sodann, im Wege einer Auswertung des sozialrechtlichen Normenmaterials das Stammrecht und die Einzelansprüche dogmatisch nach den folgenden Kriterien zu erfassen Entstehen und Enden, Fälligkeit, Verjährung, Verwirkung, Rechtsnachfolge, Verzicht, Umwandlung, Ruhen, Versagen usw. hw/difu

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Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialhilfe, Sozialwesen, Bildungswesen, Gesundheitswesen

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Freiburg/Breisgau: (1978), XXIV, 292 S., Lit.

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Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialhilfe, Sozialwesen, Bildungswesen, Gesundheitswesen

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