Stromleitungsbau ohne Beteiligung der Gemeinden?

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Das gegenwärtig im Zusammenhang mit der Errichtung von Strommasten zur Verfügung stehende gesetzliche Instrumentarium gewährleistet keine dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht Genüge leistende Beteiligung der Gemeinden. Strommasten landesgesetzlich, wie etwa in der bayerischen Bauordnung, von der Baugenehmigungspflicht zu befreien, stellt einen Verstoß gegen die kommunale Planungshoheit dar. Ihre Errichtung ist daher nur dann gesetzmäßig, wenn eine Baugenehmigung erteilt oder ein enteignungsrechtliches Planfeststellungsverfahren positiv abgeschlossen wurde. Enteignungsanträge der Energieversorgungsunternehmen gegen betroffene Grundeigentümer müssen zurückgewiesen werden, sofern weder eine Baugenehmigung erteilt noch ein enteignungsrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Fachplanung, Kommunale Selbstverwaltung, Planungsverfahren, Planungskompetenz, Baugenehmigung, Rechtsschutz, Hochspannungsleitung, Trassenplanung, Planungsbeteiligung, Kommunale Planungshoheit, Recht, Planungsrecht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Bayerische Verwaltungsblätter, München 121(1990), Nr.6, S.161-169, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Fachplanung, Kommunale Selbstverwaltung, Planungsverfahren, Planungskompetenz, Baugenehmigung, Rechtsschutz, Hochspannungsleitung, Trassenplanung, Planungsbeteiligung, Kommunale Planungshoheit, Recht, Planungsrecht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries