Die rechtliche Beschränkung der Wirtschaftspolitik der EG-Mitgliedstaaten durch die Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft.

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Münster

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ZLB: 93/2346

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DI

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Zu den Aufgaben der europäischen Gemeinschaft gehört nach Art. 2 EWG-Vertrag auch die "schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten". Schon diese Formulierung zeigt den Interessengegensatz auf, der Grundlage dieser Untersuchung ist: Einerseits ist die Wirtschaftspolitik Angelegenheit der Mitgliedstaaten geblieben, andererseits benötigt die Gemeinschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene wirtschaftspolitische Kompetenzen. Klarheit soll eine Analyse der vertraglichen Kompetenzverteilung im Vergleich zur tatsächlichen nationalen Wirtschaftspolitik bringen. Besondere Beachtung finden die öffentlichen Unternehmen als Instrument staatlicher Strukturpolitik, die besonders in Frankreich und Italien einen bedeutenden Anteil am gesamten Investitionsvolumen haben. Um protektionistischen Praktiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entgegenwirken zu können, ist die Angleichung des Vergaberechts der Mitgliedstaaten unbedingte Voraussetzung. lil/difu

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XXV, 202 S.

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