Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle durch Beliehene?
Nomos
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Beleihung Privater mit der Aufgabe der Endlagerung radioaktiver Abfälle zulässig ist. Hierfür wird zunächst die Ermächtigungsgrundlage aus § 9a Abs. 3 S. 3 AtG dargestellt und sodann untersucht, ob die vom Gesetzgeber aufgestellten Maßstäbe für die Zulässigkeit einer Beleihung nach dem derzeitigen Planungs- und Verwirklichungsstand deutscher Endlagerprojekte erfüllt werden. Es zeigt sich, dass dies nicht der Fall ist, weshalb - auch vor dem Hintergrund des zwingend erforderlichen hohen Schutzniveaus - eine Beleihung nicht in Betracht kommt.
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Journal
Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 7/8
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S. 358-364