Das Meer wird neu verteilt.
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1981
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IRB: Z 1140
SEBI Zs 1543-4
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Zusammenfassung
Bei der 3. UN-Seerechtskonferenz ging es um die Frage eines neuen internationalen Seerechts. Das Thema war die "Aufteilung der Weltmeere". Dabei waren einige Entwicklungsländer der Meinung, dass die Verteilung zu Gunsten der sog. Langküstenstaaten ungerecht sei, da einige Entwicklungsländer über keine oder nur kurze Küstenstreifen verfügen. Dieses Problem betrifft hauptsächlich den Tiefseebergbau. Die betroffenen Staaten verlangten die Gründung eines "Common Heritage Funds", der aus den Erträgen der Langküstenstaaten gespeist wird und den ärmsten Entwicklungsländern zugute kommen soll. Kern der Verhandlungen war, dass die Industriestaaten finanziell und technisch dafür sorgen sollen, dass auch die Entwicklungsländer Meeresbodenschätze erschließen und verwerten können. IRPUD
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Schlagwörter
Recht , Übernational , Seerecht , Rohstoff , Meeresboden , Bodenschatz , Erdöl , Gas , Weltwirtschaftsordnung , Verteilung , Tiefseebergbau , Meeresbergbau
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Entwicklung und Zusammenarbeit, Frankfurt/Main 21(1980)Nr.12, S.8-9, Abb.
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Stichwörter
Recht , Übernational , Seerecht , Rohstoff , Meeresboden , Bodenschatz , Erdöl , Gas , Weltwirtschaftsordnung , Verteilung , Tiefseebergbau , Meeresbergbau