Entstehung und Entwicklung der Landgemeinde im Trierer Raum.

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SEBI: 78/6422

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Abstract

Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist die mittelalterliche Landgemeinde mit ihrem Aufbau und ihrer Zusammensetzung sowie ihrem personellen, räumlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich. Hauptsächlich quellenorientiert wird die konkrete Ordnung ländlich-gemeindlichen Lebens beschrieben. Die Verantwortlichkeit für die Verwaltungsgeschäfte lag, abgesehen von der Gemeindeverwaltung, beim Gemeindevorsteher. Wahl, Tätigkeitsbereich und Stellung dieses führenden Gemeindeorgans werden beleuchtet, was zu Aussagen über dessen verfassungsgeschichtliche Einordnung und geschichtliche Herkunft überleitet. Zu den hervorragendsten Tätigkeiten vieler Landgemeinden des Trierer Raumes gehörte die Ausübung von Gerichtsrechten, die sich nicht nur auf Bagatellsachen wie Feld- und Flurvergehen bezogen, sondern auch Angelegenheiten der Hochgerichtsbarkeit (Blutgerichtsbarkeit) einschlossen. Diese Gerichtsrechte werden ebenso wie die Gemeindewirtschaft, gemeindliche Einrichtungen und Frühformen gemeindlicher Selbstverwaltung ausführlich behandelt. ud/difu

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Landgemeinde, Gemeindeverwaltung, Gerichtsbarkeit, Landesgeschichte, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte

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Bonn: Röhrscheid (1976), 202 S., Kt.; Lit.; Reg.(phil.Diss.; Bonn 1975)

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Landgemeinde, Gemeindeverwaltung, Gerichtsbarkeit, Landesgeschichte, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte

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Rheinisches Archiv; 97