Der bürgerlichrechtliche Verein mit kirchlichem Zweck.
Köhler
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Köhler
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DE
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Tübingen
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ZLB: 99/941
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DI
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Abstract
Es werden Fragen des weltlichen Vereinsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten kirchlicher Einrichtungen verglichen. Diese kirchenrechtlichen Organisationen haben sich oftmals nicht nur innerkirchliches Handeln zur Aufgabe gemacht. Kirchliche Einrichtungen sind aber nicht nur in ihrem auch außen wirksam werdenden Handeln der staatlichen Rechtsordnung unterworfen, sondern auch ihre Organisation muss den Maßstäben des weltlichen Rechts angepasst sein. Dies betrifft u.a. die Vertragsschließung, die Vermögensverwaltung und den Eigentumserwerb. Es gibt hierzu zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Staat kirchliche Einrichtungen als Rechtspersonen anerkennen oder wenn eine Ausgliederung aus der Amtskirche angestrebt wird, dann muss eine privatrechtliche Organisationsform gewählt werden. kirs/difu
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174 S.