Die Wahl zwischen Eigenerzeugung und Fremdstrombezug in der öffentlichen Elektrizitätsversorgung - Die Einflußfaktoren und die Methoden ihrer Erfassung.

Grabinski, Walter
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1961

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SEBI: 78/5961

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Das Energiewirtschaftsgesetz gebietet den Unternehmen der Versorgungswirtschaft, ihre Abnehmer sicher, preiswürdig und ausreichend zu versorgen. Ausreichende Energieversorgung bedeutet, daß allen Abnehmern, Haushaltungen, Gewerbe und Industrie die von ihnen benötigte Energie jederzeit dargeboten werden kann. Für die Elektrizitätsversorgungsbetriebe entsteht in diesem Zusammenhang die Alternative, den zu verteilenden Strom entweder selbst zu erzeugen oder ihn von anderen Produzenten zu beziehen. Die wirtschaftlichen Implikationen dieser Alternative werden hier aus der Sicht eines regionalen und mittelgroßen Stromerzeugungsunternehmens behandelt. Angesichts der Kapitalintensität der Elektrizitätswirtschaft werden Fragen der Finanzierung und Kapitalbeschaffungsprobleme bei der Eigenerzeugung thematisiert. Wegen der Abhängigkeit der Nachfrage u. a. vom Konjunkturverlauf kommt dem elastischen Fremdstrombezug besondere Bedeutung zu. Erörtert werden auch außerwirtschaftliche Beweggründe (z. B. Sicherstellung der Landesverteidigung, vertragliche und traditionelle Bindungen), die die Entscheidung eines Unternehmens für Eigenerzeugung oder Fremdstrombezug beeinflussen können. bg/difu

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Köln: (1961), 172 S., Abb.; Tab.; Lit.

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