Handlungshilfe Neue Deponieverordnung.
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DE
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Karlsruhe
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EDOC
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Abstract
Mit der Umsetzung der neuen Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts trat eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung auf. Durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Umweltministeriums, der Regierungspräsidien, des Städte- und Landkreistages sowie der LUBW, wurden diese Fragestellungen aufgegriffen und Lösungen erarbeitet. Im Auftrag des Umweltministeriums wurden die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe durch die LUBW in einer Handlungshilfe zusammengefasst. Die Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung vom 17. Oktober 2011 machte eine Aktualisierung der Handlungshilfe erforderlich. Thematische Schwerpunkte bildeten Vorgaben zur Dokumentation der Probenahme und der Probenvorbereitung sowie Hinweise zur Ermittlung des Wertes der grundlegenden Charakterisierung. Die Mustertabelle in Anlage 6 der Handlungshilfe soll die parameterspezifischen Bestimmung des Wertes der grundlegenden Charakterisierung erleichtern und steht als Download zur Verfügung. Die in die Tabelle eingefügten Zahlen sind als Beispiele zu verstehen und können überschrieben werden.
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48 S.