Das Wohnungsbauänderungsgesetz 1980. Ein Überblick für die Praxis.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 können zum 1. März 1980 die neuen Vorschriften zur Verstärkung des Mieterschutzes und die neuen Einkommensgrenzen der § 25 und 116 II. WoBauG, zum 1. Juli 1980 die Lockerungen der Bindungen im sozialen Wohnungsbau (Liberalisierungsvorschriften) und zum 1. Mai 1980 die übrigen Bestimmungen in Kraft treten. Das Gesetz hat zum Ziel, aufgrund der gegenwärtigen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse, die Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen aufzulockern. Die Vorschriften und Einkommensgrenzen werden im Einzelnen erläutert. hg

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Schlagwörter

Recht, Wohnung, Finanzen, Sozialer Wohnungsbau, Mieterschutz, Einkommensgrenze, Liberalisierung, Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Wohnungsbauänderungsgesetz

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.3, S.112-114,

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Recht, Wohnung, Finanzen, Sozialer Wohnungsbau, Mieterschutz, Einkommensgrenze, Liberalisierung, Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Wohnungsbauänderungsgesetz

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