Bundesstatistikgesetze. Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Anforderung statistischer Daten von Unternehmen.

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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Zusammenfassung

Die privaten gewerblichen Unternehmungen des Handels und der Wirtschaft werden durch Rechtsverordnungen mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut, die mit dem unmittelbaren Unternehmenszweck wenig gemein haben. Hierzu gehört auch die Pflicht, der Zurverfügungstellung von Daten für statistische Zwecke. Der Autor greift die Grundprobleme heraus und kommt zu dem Ergebnis, dass die Auskunftspflicht zu einer Beeinträchtigung der Gewerbefreiheit führt, die durch die Verfassung nicht mehr gedeckt ist. Nur durch eine Verringerung der Erhebungsmerkmale der Statistikgesetze kann diesem Missstand begegnet werden. Zum anderen wird der Gesetzgeber Regelungen über einen Kostenausgleich treffen müssen, will er nicht Gefahr laufen, dass die Unternehmungen hiergegen gerichtlich vorgehen. rh

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Wirtschaft, Statistik, Statistikgesetz, Wirtschaftsunternehmen, Unternehmenszweck, Gewerbebetrieb, Wirtschaftspolitik

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Betr.-Berater 35(1980)Nr.14, S.705-709, Lit.

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Wirtschaft, Statistik, Statistikgesetz, Wirtschaftsunternehmen, Unternehmenszweck, Gewerbebetrieb, Wirtschaftspolitik

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