Prognoseentscheidungen der Exekutive.

Schreven, Hans
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1977

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SEBI: 78/5546

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Bei vielen Entscheidungen der Exekutive handelt es sich um Prognoseentscheidungen.Die Exekutive ermittelt dabei durch Beobachtung gegenwärtiger oder vergangener Sachverhalte Erfahrungswerte (Diagnose), um Folgerungen für künftige Tatbestände und Entwicklungen zu ziehen.Der Verfasser untersucht zunächst die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gesetzliche Prognoseermächtigung.Nach seiner Ansicht bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Prognoseentscheidungen; der Gesetzgeber müsse jedoch, um so mehr er die Prognoseverantwortung auf die Exekutive übertragen hat, die gesetzlichen Zielvorstellungen und Programme formulieren.Der Autor geht dann auf die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Prognoseentscheidung und auf die Kontrollmöglichkeiten der Verwaltungsgerichte ein.Die Diagnose der Verwaltung unterliegt voller gerichtlicher Überprüfung.Nach der Ansicht des Verfassers können die Gerichte die Prognose der Verwaltung nicht durch eine eigene ersetzen. wd/difu

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Würzburg: (1977), XX, 79 S., Lit.

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