Bauordnungsrecht - Glockenspiel am Wohnhaus im Wohngebiet. §§ 2 Abs.1 und 2, 3 Abs.1, 67 Abs.1 BauO NW; § 10 LImSchG. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v.11.2.1982 - Az. 11 B 874/81.

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Der Gesetzgeber geht in § 10 LImSchG grundsätzlich davon aus, dass auch Musik objektiv belästigend wirken kann, wenn sie der Allgemeinheit in größerer Lautstärke dargeboten wird. Auch bei einer gebotenen objektivierenden Betrachtungsweise erscheinen die Schalleinwirkungen eines Glockenspiels von 69,70 und 74 db (A) auf dem Nachbargrundstück nicht mehr als hinnehmbar. rh

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Recht, Bauordnungsrecht, Wohngebiet, Wohnhaus, Lärmbelästigung, Rechtsprechung, Glockenspiel, OVG-Urteil

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Baurecht 13(1982)Nr.4, S.353-354, Lit.

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Recht, Bauordnungsrecht, Wohngebiet, Wohnhaus, Lärmbelästigung, Rechtsprechung, Glockenspiel, OVG-Urteil

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