Rechtsgutachten über die Frage - Entspricht der "Entwurf eines Gesetzes über die Raumordnung im Bereich des Verkehrsflughafens Frankfurt a.M.", ausgearbeitet von der "Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren und Volksentscheid "Keine Startbahn West" vom 30.5.1981 den Voraussetzungen von Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen und des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid vom 16.5.1950.
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1981
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SEBI: 84/4063-4
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Die Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren und Volksentscheid "Keine Startbahn West", ein Zusammenschluß fünf eingetragener Vereine des Umwelt- und Naturschutzes und einer Bürgerinitiative, hat auf ihrer Gründungsversammlung am 30. 5. 1981 in Rüsselsheim zur Durchführung eines Volksbegehrens und Volksentscheides nach Art. 124 der hessischen Verfassung gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main den "Entwurf eines Gesetzes über die Raumordnung im Bereich des Verkehrsflughafens Frankfurt a. M." beschlossen. Dieses Rechtsgutachten soll die Frage klären, ob dieser Gesetzentwurf den Voraussetzungen von Art. 124 der Verfassung des Landes Hessens und des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid vom 16. 5. 1950 (GVBL. S. 103) entspricht. geh/difu
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Wiesbaden: Selbstverlag (1981), 44 S.,