Musterverwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung. Stand: 21.4.1998

E. Schmidt
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Datum

1998

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Herausgeber

E. Schmidt

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

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Standort

ZLB: 99/145
DST: S 710/522

Dokumenttyp

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Zusammenfassung

Seit dem 7. Oktober 1996 gelten für die Überwachung der Abfallentsorgung Neuregelungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Durch die Erweiterung des Abfallbegriffs auf die bisher als Reststoffe oder Wirtschaftsgüter bezeichneten Stoffe, ist der Anwendungsbereich der Nachweisverfahren erheblich ausgedehnt worden. Die Nachweisverordnung regelt Einzelheiten über den Inhalt der Nachweisverfahren. Das Nachweisverfahren ist in zwei Abschnitte aufgeteilt: die Vorabkontrolle und die Verbleibskontrolle. Diese Musterverwaltungsvorschrift enthält umfassende Konkretisierungen und Erläuterungen zu den genannten Rechtsvorschriften. Im April 1998 hat die Amtsleiterkonferenz der Umweltministerien der Länder die Anwendung dieser Musterverwaltungsvorschrift empfohlen. Die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vollzugs erfolgt durchweg durch Verwaltungsvorschriften. kirs/difu

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Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

103 S.

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 108
LAGA-Mitteilungen; 27

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