Musterverwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung. Stand: 21.4.1998
E. Schmidt
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Datum
1998
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Herausgeber
E. Schmidt
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
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ISSN
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Standort
ZLB: 99/145
DST: S 710/522
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Dokumenttyp
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Zusammenfassung
Seit dem 7. Oktober 1996 gelten für die Überwachung der Abfallentsorgung Neuregelungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Durch die Erweiterung des Abfallbegriffs auf die bisher als Reststoffe oder Wirtschaftsgüter bezeichneten Stoffe, ist der Anwendungsbereich der Nachweisverfahren erheblich ausgedehnt worden. Die Nachweisverordnung regelt Einzelheiten über den Inhalt der Nachweisverfahren. Das Nachweisverfahren ist in zwei Abschnitte aufgeteilt: die Vorabkontrolle und die Verbleibskontrolle. Diese Musterverwaltungsvorschrift enthält umfassende Konkretisierungen und Erläuterungen zu den genannten Rechtsvorschriften. Im April 1998 hat die Amtsleiterkonferenz der Umweltministerien der Länder die Anwendung dieser Musterverwaltungsvorschrift empfohlen. Die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vollzugs erfolgt durchweg durch Verwaltungsvorschriften. kirs/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
103 S.
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Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 108
LAGA-Mitteilungen; 27
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