Windkraftausbau in Baden-Württemberg. Bedeutung für die Gemeinden und die kommunale Bauleitplanung.
Winkler & Stenzel
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Datum
2012
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Herausgeber
Winkler & Stenzel
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Burgwedel
Sprache
ISSN
1437-417X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
In Baden-Württemberg sollen bis zum Jahr 2020 mindestens zehn Prozent des benötigten Stroms aus heimischer Windkraft gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung im Juli 2011 beschlossen, die rechtlichen Rahmenbedingungen neu zu regeln. Die derzeitige Planungspflicht wird mit Inkrafttreten der Änderung des Landesplanungsgesetzes - voraussichtlich im Frühjahr 2012 - aufgehoben. Für die Städte und Gemeinden Baden-Württembergs sind insbesondere folgende Punkte von Bedeutung: Aufhebung der bestehenden Wind-Regionalpläne durch den Landtag; Übergangsfrist für das Außerkrafttreten der Wind-Regionalpläne; Ausweisung von Vorrangebieten für Windkraftanlagen in den Regionalplänen; Aufforderung an die Regionalverbände, Vorbereitungen zur Ausweisung neuer Vorrangebiete aufzunehmen, wobei für Vorranggebiete Gebiete mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von mindestens 5,5 m/s in einer Höhe von 100 Metern prädestiniert sind; Einrichtung regionaler Kompetenzzentren; Beteiligungs- und Akzeptanzkampagne; Vorbereitung eines Windenergieerlasses. In dem Beitrag werden die neuen Regelungen aus Sicht des Gemeindetags Baden-Württemberg (GT BaWü) kommentiert. Besonders eingegangen wird auf die Eckpunkte: Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung; Privilegierung Windkraft nach Paragraph 35 Baugesetzbuch (BauGB); Artenschutz; Einvernehmen der Gemeinden nach Paragraph 36 BauGB; Positive Standortfestlegungen und Konzentrationsflächen; Windatlas Baden-Württemberg; Zurückstellung Paragraph 15 BauGB; Interkommunale Kooperation.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt und Gemeinde interaktiv
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 74-76