Raumbedeutsames Umweltrecht. Systematisierung, Harmonisierung und sonstige Weiterentwicklung.

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SEBI: 86/591

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Rechtswissenschaftlich steht die Frage im Vordergrund, ob sich das Umweltrecht zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt und als solches bewährt hat, nämlich ob sich gemeinsame rechtliche Grundlinien herausgebildet haben, die die rechtssatzförmigen Einzelausprägungen des Umweltrechts einerseits miteinander verbinden, andererseits eine systematisierende Gliederung des Rechtsgebiets im Sinne klarer Aufgaben- und Anwendungsverteilung ermöglichen, oder ob Atomisierungs- bzw. Überlappungserscheinungen das Verhältnis der Umweltgesetze zueinander prägen. Davon ausgehend untersucht der Verfasser das Umweltrecht querschnittsartig, indem die jeweiligen Rechtssätze und deren Regelungen systematisch erfaßt und analysiert werden. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden mithin rechtsvergleichende Aspekte im Sinne der bezeichneten Systematisierung, Harmonisierung und Weiterentwicklung des raumbedeutsamen (öffentlichen) Umweltrechts. kp/difu

Beschreibung

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Rechtsentwicklung, Umweltrecht, Umweltschutzrecht, Raumwirksamkeit, Umweltplanung, Rechtsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Planungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Münster: Selbstverlag (1986), XXI, 480 S., Lit.(jur.Habil.; Münster 1985)

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Rechtsentwicklung, Umweltrecht, Umweltschutzrecht, Raumwirksamkeit, Umweltplanung, Rechtsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Planungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 102