Städtebauliche Satzungen - Reformkonzept.

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Köln

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0012-1363

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BBR: Z 121
ZLB: Zs 61-4
IRB: Z 1014

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Abstract

Im BauGB und BauGB-MaßnahmenG werden insgesamt 15 städtebauliche Satzungen geregelt. Es können dabei zulassungsbegründende, plansichernde, Innenbereichssatzungen, Außenbereichssatzung, maßnahmenbegleitende Satzungen und weitere Satzungen unterschieden werden. Im vorliegenden Beitrag wird einleitend ein Überblick über diese verschiedenen Satzungen und die mit ihnen verbundenen unterschiedlichen Regelungen für das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren gegeben. Ein zweiter Abschnitt setzt sich mit den Möglichkeiten auseinander, eine Harmonisierung und Straffung der Verfahren zu erreichen. Der Verfasser stellt fest, das Gesamtkonzept habe sich bewährt, unbefriedigend seien die unterschiedlichen Verfahren. Einheitlich sollte für alle Satzungen ein Begründungsgebot gelten, Bebauungspläne und Vorhaben- und Erschließungspläne sollten aus Flächennutzungsplänen entwickelt werden. Bürger- und Trägerbeteiligung sowie ein grundsätzlich vorzusehendes Anzeigeverfahren bieten weitere Möglichkeiten zur Harmonisierung und Vereinfachung. Auf die Sonderregelungen in den neuen Ländern sollte, vor allem sobald Flächennutzungspläne und Raumordnungspläne vorliegen, verzichtet werden. Der Verfasser stellt drei Typen städtebaulicher Satzungen vor, mit jeweils unterschiedlich breit angelegtem Beteiligungsverfahren, in die sich die Vielfalt der Satzungen eingliedern ließe.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.3

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S.121-130

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