Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen nach beschlossenem, aber noch nicht verwirklichtem Konzept.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

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Zusammenfassung

Laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2003 setzt § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde voraus. Die Gemeinde darf unter Beachtung des Abwägungsgebots Ausgleichsmaßnahmen räumlich vom Eingriffsort trennen. Zur Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen darf die Gemeinde auf ein bereits beschlossenes, aber noch nicht verwirklichtes Nutzungskonzept zurückgreifen. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 21

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Seiten

S. 858-860

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