Mieterhöhungsverlangen bei Preisbindung. OLG Hamm, Beschl. vom 9.10.1980 - 4 ReMiet 2/80.

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1982

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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281

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Zusammenfassung

Der Vermieter einer Wohnung, die preisgebunden i.S. von § 10 Abs. 2 Nr. 1 MHRG ist, ist berechtigt, schon vor Ablauf der Preisbindung von Mieter nach § 2 MHRG zu verlangen, dass dieser einer Mieterhöhung, die nach Ablauf der Preisbindung wirksam werden soll, zustimmt. Das folgt aus dem Zweck dieser Vorschrift. Dieser besteht darin, dem Vermieter einen angemessenen, marktorientierten Ertrag zu garantieren, zugleich aber dem Mieter vor überhöhten Mietzinsforderungen des Vermieters, die nur auf Grund einer Mangellage am Markt durchsetzbar wären, zu schützen. -y-

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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 30(1981)Nr.2, S. 38, Lit.

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