HEIM-lichkeiten. Gewalt gegen Frauen in der Stadt.
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IRB: Z 925
SEBI: Zs 2343-4
BBR: Z 478
SEBI: Zs 2343-4
BBR: Z 478
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Abstract
Während der öffentliche Raum ein Ort der Missachtung von Frauen ist, wird Gewalt gegen Frauen vorwiegend im privaten Raum ausgeübt, wo keine Kontrolle durch die Öffentlichkeit besteht. Die Missachtung der Frau drückt sich auch in der Gestaltung des Arbeitsplatzes von Hausfrauen aus. Die Küche ist meist klein, ohne Sonne und Ausblick - baulicher Ausdruck der Diskriminierung der Hausarbeit. Durch fehlende Infrastruktur und Verkehrsanbindung sind am Stadtrand wohnende Frauen vom öffentlichen städtischen Leben weitgehend ausgeschlossen. cs
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Keywords
Bevölkerung/Gesellschaft, Gesellschaftsordnung, Frau, Öffentlichkeit, Arbeitsplatz, Gewalt, Diskriminierung
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Arch + 13(1981)Nr.60, S.37-39, Lit.
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Bevölkerung/Gesellschaft, Gesellschaftsordnung, Frau, Öffentlichkeit, Arbeitsplatz, Gewalt, Diskriminierung