Föderale Aufgaben- und Finanzbeziehungen ab 2020. Kommunale Erwartungen.
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Berlin
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RE
EDOC
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Abstract
Im Juni 2014 haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern darauf verständigt, dass die Finanzminister von Bund und Ländern bis Dezember 2014 in zwei Stufen Grundlagen für die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen erarbeiten sollen. Ab 2014 soll dann ein Erörterungsformat gewählt werden, bei dem auch eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände mit Rede- und Antragsrecht geboten erscheint. Vor diesem Hintergrund formuliert der Autor Anforderungen an die Reform der föderalen Finanzbeziehungen aus kommunaler Sicht, in die er eine kurze Darstellung des Regelungswerkes der Finanzbeziehungen zwischen Ländern und Kommunen, welches in den zentralen Punkten auf verbindlichen verfassungsrechtlichen Vorgaben beruht, einbezieht.
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98 S.
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Schriften des Deutschen Landkreistages. Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise; 125