Das Erbbaurecht in der Praxis. Grundzüge und Rechtsprechung zum Erbbaurecht; 2., erw. Aufl.
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SEBI: 76/54
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Zusammenfassung
,,Gesetzliche Grundlage des Erbbaurechts ist auch heute noch die Erbbaurechtsverordnung vom 15. 1. 1919. Aufgabe der Rechtsprechung ist es deshalb, die sich aus dieser alten gesetzlichen Regelung ergebenden Rechtsfragen ständig der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen und bei ihrer Lösung auf die jeweils gegebenen tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen''. T. A. ,,Grundzüge des Erbbaurechts'' und der Gesetzestext in T. C. dienen der schnellen Einarbeitung in die Materie. In T. B. ,,Rechtsprechung zum Erbbaurecht'' werden die wichtigsten Entscheidungen aus dem Erbbaurecht zusammengestellt. Die Darstellung wird abgerundet durch ein Vertragsmuster in T. C.
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Erbbaurecht, Bodenrecht, Recht
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Herne: Verl.Neue Wirtschafts-Briefe (1975), 232 S.
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Erbbaurecht, Bodenrecht, Recht