Die Umweltverträglichtkeitsprüfung (UVP) nach dem Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG) und ihre Bedeutung im Verfahren zur Erlangung einer Wasserrechtskonzession.

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IRB: Z 1089
TIB: ZS 4863

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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist der erste Schritt im Verfahren zur Sicherung von Restwasser. Bei der Planung und Realisierung von an sich berechtigten oder gar notwendigen Vorhaben sollen mit Rücksicht auf die Anliegen des Umweltschutzes vor Erteilung der Bewilligung die zuständigen Behörden verpflichtet werden, in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Verfahren abzuklären, welche Umweltbelastungen von dem Vorhaben zu erwarten sind und wie sie vermieden oder gemildert werden können. (rm)

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Schlagwörter

Umweltverträglichkeitsprüfung, Gewässerschutz, Gesetz, Verfahren, Umweltschutz, Behörde, Information, Wasserkraftnutzung, Entscheidung, Rechtsmittel, Restwasser, Wasser

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Wasser, Energie, Luft, Baden 77(1985), Nr.9, S.262-264

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Gewässerschutz, Gesetz, Verfahren, Umweltschutz, Behörde, Information, Wasserkraftnutzung, Entscheidung, Rechtsmittel, Restwasser, Wasser

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