Dorfbildsatzung. Satzung der Stadt Rottenburg a. N. zur Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen in den Rottenburger Stadtteilen. 2. Anhörungsentwurf.

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SEBI: 84/3828-4

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Die Dorfentwicklung und Dorferneuerung tritt nach der Altstadtsanierung immer mehr in den Vordergrund, nachdem man immer mehr zu der Erkenntnis kam, daß eine unbegrenzte Ausdehnung der Ortschaften, eine Zersiedlung der Landschaft, insbesondere auch aus ökologischen Gründen, nicht mehr möglich ist. Daher wird es als wichtig erachtet, die historisch gewachsenen Dorfkerne und Dorfstrukturen zu erhalten und zu renovieren bzw. das Orts- und Straßenbild zu erhalten. Ziel der Satzung ist es, den Bestand der ländlich geprägten Gebäude, Hofanlagen und der öffentlichen Räume zu sichern und zu bewahren, dabei aber notwendige bauliche Veränderungen zur Erhaltung und Verbesserung des Wohnwertes zu ermöglichen. hom/difu

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Dorfbildsatzung, Dorferneuerung, Freifläche, Baugestaltung, Stadtplanung, Bauwesen, Stadtplanung/Städtebau, Stadtgestaltung

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Rottenburg a.N.: Selbstverlag (1983), 41 S., Anh., Abb.; Lit.

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Dorfbildsatzung, Dorferneuerung, Freifläche, Baugestaltung, Stadtplanung, Bauwesen, Stadtplanung/Städtebau, Stadtgestaltung

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Beiträge zur Stadtteilplanung Rottenburg am Neckar; 2