Streit liegt in der Luft. Lang-Lkw drängen auf bundesdeutsche Fernstraßen.

Deutscher Fachverl.
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Frankfurt/Main

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0933-3754

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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551

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Abstract

Derzeit dürfen Lastwagen-Gespanne in Deutschland eine maximale Länge von 18,75 Metern haben und ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 40 Tonnen und im kombinierten Verkehr von 44 Tonnen nicht überschreiten. Der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMBVS) geplante Feldversuch mit Lang-Lastkraftwagen sieht Grenzwerte von 25,25 Metern vor. Schon einmal waren in Pilotversuchen Lastkraftwagen-Gespanne mit einer Gesamtlänge von bis zu 25,25 Metern und einem maximal möglichen Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen auf deutschen Straßen unterwegs. Auf der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2007 wurde jedoch beschlossen, neue Versuche mit langen Fahrzeugen unabhängig von der Gesamtmasse nicht zuzulassen. Denn die Ergebnisse einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahre 2006 wiesen nach, dass es bei flächendeckender Zulassung von Lang-Lastkraftwagen zu Verkehrsverlagerungen von der Schiene zurück auf die Straße geben würde. Außerdem seien Schäden für die Verkehrsinfrastruktur zu erwarten, insbesondere bei den Brücken. Neben den Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit wären weitere Folgen notwendige Nachbesserungen der Leitplankensysteme und der Tunnelsicherheit sowie ein Ausbau der Autobahnparkplätze. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass der erneut geplante Großversuch heftig umstritten ist. Während die Bundesregierung im Verein mit Spediteuren und Logistikunternehmen den Versuch befürworten, lehnen ihn Interessengruppen wie die Allianz pro Schiene vehement ab. Ein Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) nennt die vorgesehenen Testfahrten sogar rechtswidrig. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft ist gegen den Großversuch, da der Einsatz der so genannten Gigaliner die Verkehrssicherheit in hohem Maße gefährde. Die Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2010 hat das BMVBS gebeten, keinen weiteren Feldversuch durchzuführen, da bereits Ergebnisse von Modellversuchen vorliegen und darüber hinaus einige Bundesländer die Durchführung erneuter Versuche ablehnen.

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Entsorga-Magazin

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Nr. 11/12

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S. 12-15

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