Erfahrungen im Vollzug der Trinkwasserverordnung aus der Sicht der Wasserwerke.

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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4

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Abstract

Es wird über Erfahrungen mit dem Vollzug der Trinkwasserverordnung aus der Sicht der Wasserwerke berichtet. Ursprünglich von seiten der öffentlichen Wasserversorgung gehegte Vorbehalte, wie z.B. gegen einige Paragraphen, die einen beträchtlichen Interpretationsspielraum gewähren, haben sich als unbegründet erwiesen. Vielmehr hat es gerade dieser in der Trinkwasserverordnung gegebene Ermessensspielraum, der durch die Novelle vom Juni 1980 noch ausgeweitet wurde, ermöglicht, in gegenseitiger Absprache zwischen zuständiger Behörde und dem Wasserversorgungsunternehmen Überwachungskonzepte zu verwirklichen, die den örtlichen Gegebenheiten gut angepasst sind. -z-

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Keywords

Versorgungstechnik, Wasser, Wasserversorgungsunternehmen, Trinkwasserverordnung, Qualitätskontrolle, Ermessensspielraum

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Forum Städte-Hygiene, 33(1982)Nr.2, S.91-95, Lit.

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Versorgungstechnik, Wasser, Wasserversorgungsunternehmen, Trinkwasserverordnung, Qualitätskontrolle, Ermessensspielraum

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