Zum Verhältnis von Baugenehmigung und Gaststättenerlaubnis.

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ZZ

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SEBI: Zs 446-4
IRB: Z 956

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Zusammenfassung

Es wird das Verhältnis von Baugenehmigung zu Gaststättenerlaubnis anhand von bestehenden Gerichtsurteilen dargestellt. Während es sich beim Baugenhmigungsverfahren um die Erteilung einer Anlagenkonzession handelt, die folglich auch generell der Rechtsnachfolge zugänglich ist, stellt die Gaststättenerlaubnis vorrangig eine Personenkonzession dar. Aus dieser unterschiedlichen Zielsetzung sowie aus der unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenz ergeben sich 2 selbständige, voneinander unabhängige Verfahren, sodass nur eine beschränkte Bindungswirkung von der einen auf die andere Genehmigung ausgehen kann. Neuere Entscheidungen dazu betreffen: bei Erteilung der Gaststättenerlaubnis nur beschränkte Bindung an (negative) baugenehmigungsrechtliche Vorgaben; Baugenehmigungspflicht trotz Vorliegen einer gaststättenrechtlichen Genehmigung; Relevanz fehlenden Stellplatznachweises sowohl im baurechtlichen Genehmigungsverfahren als auch im davon getrennten gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Baugenehmigung, Gaststätte, Konzession, Landesbauordnung, Genehmigungsverfahren, Stellplatz, Erteilung, Bindung, Vorgabe, Nachweis, Betriebszeit, Rechtsprechungsübersicht, Recht, Baunutzungsverordnung

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Der bayerische Bürgermeister, München (1990), Nr.2, S.82-86, Lit.

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Baugenehmigung, Gaststätte, Konzession, Landesbauordnung, Genehmigungsverfahren, Stellplatz, Erteilung, Bindung, Vorgabe, Nachweis, Betriebszeit, Rechtsprechungsübersicht, Recht, Baunutzungsverordnung

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